Présentation de l'éditeur
Bücher über die Historische Rechtsschule könnten ganze Bibliotheken füllen. Gleichwohl fällt es bis heute schwer zu beantworten, wer warum zu dieser Schule gerechnet werden kann und wer nicht. Dies liegt auch daran, dass die geistesgeschichtliche Methode, welche die Rechtshistoriografie im 20. Jahrhundert lange dominierte, bis heute Spuren hinterlassen hat. Epochen wurden von Leitfiguren her gelesen, in denen der Zeitgeist vermeintlich zur Entfaltung kam.
Die Historische Rechtsschule wurde seitdem weitgehend mit Friedrich Carl v. Savigny identifiziert. Die Forschung konzentrierte sich auf Savigny und ließ die meisten seiner Schüler fast unbeachtet. Als Gruppenphänomen erweist sich die Historische Rechtsschule bis heute als erstaunliche Terra incognita. Die Abhandlung unternimmt den Versuch, die Historische Rechtsschule erstmals als wissenschaftliche Schule und damit als Kommunikationszusammenhang einer großen Zahl von Rechtswissenschaftlern zu rekonstruieren. Drei Felder der juristischen Tätigkeit, in denen sich die Historische Schule als Einheit positionierte und in sich wandelndem Kontext auch mehrfach neu konstituierte, werden dabei betrachtet: der Jurist als Lehrer, als Rechtswissenschaftler und als Richter.
Sommaire
Vorwort
A Einleitung
I. Gans’ Frage
II. Ausgangsüberlegungen
III. Sondierung des Feldes
B Von den Römern lernen
I. Hugos Reformmodell von 1789
II. Didaktische Aufbruchsstimmung 1790–1803: Hugo, Haubold, Savigny
III. Das Civilistische Magazin als erster Sammlungsort
IV. Warum tote Rechte lehren? Die Geltungskrise des Jahres 1806
V. Der Aufstieg der Pandektenvorlesung
VI. Eckpunkte eines gemeinsamen Lehrkonzepts
C Das Recht im Römischen Recht
I. Wissenschaftliche Konturen der Schule bis in die 1820er Jahre
II. Krisendebatten seit den 1820er Jahren
III. Methodologische Selbstvergewisserungen seit den 1830er Jahren
IV. Die »christlich-historische Schule« – Ergebnisse
D Der Gelehrte auf dem Richterstuhl
I. Justizkritik um 1800
II. Erziehungsfragen in preußischer Perspektive
III. Anhänger der Historischen Rechtsschule als Richter
IV. Verwissenschaftlichung des Gerichtsgebrauchs
V. Der Richter im wissenschaftlichen Kommunikationsprozess
VI. Rechtspolitische Grenzgänge: Die Justiz als Garant bürgerlicher Freiheit?
VII. Ein gemeinsames Justizkonzept? – Ergebnisse
E Wendepunkte
I. Das Ende einer Ära
II. Zusammenbruch der Leitsätze der Schule
III. Das Ende des Ausbildungsideals
F Die Historische Rechtsschule als Schule